Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG
1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Nebenabreden sowie Änderungen sind nur gültig, wenn sie von SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Preise
Die Angebote der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG sind stets freibleibend, sofern eine Bindungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG zustande. Die Preise der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG sind freibleibend und gelten ab Adelsdorf. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise der Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Bei Lieferung und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Datum der Auftragsbestätigung erfolgen sollen, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Alle genannten Preise sind zuzüglich des jeweilig geltenden MwSt. Satzes, sowie Versandkosten. Bei vereinbarter Abrechnung über eine Leasing-Gesellschaft, gilt dieses vorbehaltlich der Zustimmung des Leasingnehmers - ansonsten gilt Kauf als vereinbart.
3. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart werden, dieses gilt auch für spätere Änderungen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß. Falls SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG die vereinbarten Lieferfristen nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferungsfrist, beginnend am Tage des Einganges der schriftlichen In-Verzug-Setzung durch den Käufer zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadensersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG geltend machen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsaufstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadensansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb einer angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens nicht erfolgt.
4. Versendung/Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen auf den Käufer über. Bei Lieferung und Montage durch SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über. Das gleiche gilt für Teillieferungen. Die Lieferungen und Leistungen der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG im Systemgeschäft gelten mit der betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im übrigen mit Versand der gelieferten Produkte als erfüllt.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt unveräußerliches und unverpfändbares Eigentum der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG, bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag, solange die Ware nicht restlos, d.h. in voller Höhe bezahlt ist. Der Käufer darf die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, verarbeiten oder mit anderen körperlichen Gegenständen verbinden. Bei Verbinddung mit anderen Sachen wird dem Verkäufer schon jetzt ein Miteigentum in Höhe des Bruchteils eingeräumt, der dem Verhältnis zwischen dem Wert der verkauften Ware und dem der Arbeit, des beigemischten oder des verbundenen Gutes entspricht. Die gelieferten Waren und die an ihre Stelle getretenen Forderungen dürfen bis zur endgültigen Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Übersteigen die abgetretenen Forderungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, gibt der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Sicherheiten frei. Zugriffe Dritter auf diese Sicherheiten sind unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes an den Verkäufer mitzuteilen.
6. Beanstandungen/Mängel
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur schriftlich binnen zwei Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt werden. Beanstandungen durch Kaufleute im Sinne des Gesetzes müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Abnahme der Geräte, Dienstleistungen bzw. der Arbeitsausführungen erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist verliert ein Kunde, der Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist, sämtliche Gewährleistungsrechte. Spätere erst erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Beseitigung durch die Firma bereitzuhalten. Die Besichtigung selbst stellt noch keine Nachbesserung dar. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleute dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG anerkennt. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG sichert auch keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme noch bezüglich ihrer Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Kundenbedürfnisse zu, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart. Die Gewährleistung liegt ausschließlich bei dem Programm-Hersteller. SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG leitet schriftliche Fehlermeldungen an den Programm-Hersteller weiter und beaufsichtigt die Beseitigung von berechtigten Fehlermeldungen. Bei Wartungsverträgen zwischen Käufer und Programmhersteller, haftet ausschließlich der Programmhersteller - auch bei Abwicklung über SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG.
7. Zahlungsverzug
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird Gesamtforderung der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG gegen ihn - auch bei Wechseln oder späterer Fälligkeit - sofort fällig. Vom Eintritt des Verzuges an, ist SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG berechtigt, Verzinsung in Höhe von acht % zu verlangen. Weiterhin ist SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die in Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet die Ware an SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG oder einen beauftragten Dritten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Ware durch SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt. Auf Verlangen ist der Käufer ferner verpflichtet der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG ein Verzeichnis sämtlicher bei ihm vorhandenen Waren und eine Aufstellung der an SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG abgetretenen Forderungen, welche die Namen und Adressen der Schuldner und die Höhe der Forderungen enthalten muss, zu übermitteln. Außerdem hat der Käufer auf Verlangen den Schuldnern die Forderungsabtretungen anzuzeigen, wobei es der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG freisteht, Anzeige zu machen.
8. Gewährleistung
Für Mängel haftet SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG wie folgt:
SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG leistet, wenn nichts anders vereinbart wurde, sechs Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für ein einwandfreies Arbeiten der von ihr gelieferten Ware in Bezug auf Material und Verarbeitung. Die Gewährleistung geht nach Wahl der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die ausgebauten oder ersetzten Teile werden Eigentum der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG, bzw. des Vorlieferanten. Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt oder von SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG abgelehnt wird, stehen dem Käufer, bei zeitgerechter Beanstandung gem. § 6, Ansprüche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu, jedoch nur innerhalb der vereinbarten Garantiezeit. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder schädlichen Einflüssen ausgesetzt ist. Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbare Teile wie Steckverbindungen, Kabel, Gummi, Sicherungen, Batterien, Lüfter usw.. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens oder Schäden , die bei Dritten entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobe fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung/Handlung von SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG zurückzuführen oder es besteht eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, wobei der Schaden sich dann kausal auf die Eigenschaftszusicherung beziehen muss.
9. Software
An den Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer durch SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch, auf den festgelegten Produkten, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen einschließlich der Kopie und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG; bei Kaufsoftware evtl. bei dem Vorlieferanten. Eine Reproduktion der Programme ganz oder auszugsweise auf gleiche oder andere Träger ist nicht gestattet. Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG nicht zugänglich sind.
10. Hard- oder Software-Reparaturen
Für Datenbestände des Kunden kann bei Reparaturen an der Hard- oder Software keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Kunde ist für seine Daten verantwortlich. Durch die SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG vorgenommene Datensicherungen und Eingaben liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Zeit- und Materialaufwendungen für Programme und Daten gehen auch bei misslungenen Rekonstruktionen zu Lasten des Kunden.
11. Schutzrechte
Sollte der Käufer wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte durch nach diesem Vertrag gelieferte Ware in Anspruch genommen werden, so haftet die SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG ihm gegenüber für die gegen ihr gerichtlich erkannten Schadenersatzansprüche sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich bei folgenden Voraussetzungen:
Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme ist nur die SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG verfügungsberechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG unverzüglich und laufend über alle, eine derartige Inanspruchnahme betreffenden Angelegenheit zu unterrichten und stellt insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Die Haftung entfällt:
Wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände selbst keine Verletzung darstellen. Bei Zuwiderhandlungen gegen vorgenannte Verpflichtungen des Käufers.
12. Rücktritt
SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn der Käufer Zahlungen einstellt, ein Konkurs- bzw. Vergleichsverfahren gegen den Käufer beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer die Abnahme der Ware verweigert. Für den Fall, dass SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG berechtigt vom Vertrag zurücktritt, kann sie mindestens 35 % des Bestellpreises als Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass kein oder ein geringer Schaden der SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG entstanden ist. Im Falle des berechtigten Rücktrittes hat die SIT-SOLUTIONS GMBH & CO. KG gegen den Kunden auf jeden Fall Anspruch auf Ersatz der Auslagen und Kosten.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Adelsdorf. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist bei Streitigkeiten das Amtsgericht Fürth bzw. das Landgericht Fürth örtlich und sachlich ausschließlich zuständig. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.





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